IGFIKO (Intergemeindliche Fischereikommission Ägerisee)

Die Fischerei im Ägerisee wird durch die beiden Talgemeinden Unterägeri und Oberägeri geregelt.

Dafür ist die Intergemeindliche Fischereikommission (IGFIKO) zuständig.

Die Gemeinderäte Ober- und Unterägeri wählen eine intergemeindliche Fischereikommission (IGFIKO), welche die Vollzugsbehörden in fachlichen Fragen berät. Ferner können dieser Kommission Vollzugsaufgaben übertragen werden.
Der Kommission gehören maximal 7 Personen an. Vertreten sind die Einwohnergemeinden Ober- und Unterägeri, die Berufs- und Sportfischer sowie die Fischereiaufsicht. Zusätzlich verfügt das kantonale Amt für Wald und Wild über eine beratende Stimme.